An warmen Tagen kann der Duft von Bratwürsten durch das gesamte Anwesen wehen. Für die einen ist es ein Zeichen des Sommers, für die anderen eine Quelle der Irritation. Erlaubt das Gesetz ein Grillverbot auf dem Balkon? Oder kommt es vielleicht ganz darauf an, wie nah der Nachbar wohnt und was die Gemeinschaftsregeln vorsehen?
Neue Regelungen schränken Grillen auf Balkonen ein
Es wurden neue Vorschriften zur Nutzung von Balkonen eingeführt. Wenn sich der Rauch eines Grills in mehr als drei Wohnungen ausbreitet, gilt dies laut Novelle als Verstoß gegen die öffentliche Sicherheit. In der Praxis bedeutet dies, dass traditionelles Grillen auf dem Balkon ohne das Risiko hoher Geldstrafen nahezu unmöglich wird.
Strafen bei Verstößen gegen Vorschriften
Verstöße gegen die neue Grillverordnung auf dem Balkon drohen empfindliche Strafen. Die Geldstrafen können bis zu mehreren Tausend Euro betragen, was eine drastische Änderung gegenüber der früheren Praxis darstellt, als ähnliche Vorfälle in der Regel nur mit einer Verwarnung durch die Strafverfolgungsbehörden endeten.
Brandschutzbestimmungen und zivilrechtliche Haftung
Das Anzünden eines Grills auf einem Balkon stellt eine Brandgefahr sowohl in der unmittelbaren Umgebung als auch in den Nachbarräumen dar. Aufgrund örtlicher Gesetze (Gemeinden) oder Vorschriften, beispielsweise der Hausverwaltung, kann die Nutzung von Kaminen oder Grills auf Balkonen und Terrassen wegen Belästigung der Nachbarn verboten sein.
Alternativen zum traditionellen Grillen
Um den Aufwand beim Grillen auf dem Balkon zu vermeiden, lohnt es sich, über andere Möglichkeiten nachzudenken. Elektrogrills sind weniger umweltschädlich, da sie keinen Rauch abgeben. Vor dem Einsatz auf dem Balkon lohnt es sich jedoch, zu prüfen, ob die Vorschriften der Gemeinde oder Genossenschaft dies zulassen.
Zusammenfassung
Durch eine Änderung der Verordnung wird die Möglichkeit zum Grillen auf Balkonen in Mehrfamilienhäusern deutlich eingeschränkt. Mit der Änderung der Verordnung werden Grillaktivitäten, deren Rauch in mehr als drei benachbarte Wohnungen eindringt, mit empfindlichen Strafen belegt und als Verstoß gegen die öffentliche Sicherheit eingestuft. In der Praxis bedeutet dies, dass traditionelles Grillen auf dem Balkon ohne das Risiko hoher Geldstrafen nahezu unmöglich wird. Um Probleme zu vermeiden, lohnt es sich, die örtlichen Vorschriften zu prüfen und alternative Grillplätze in Betracht zu ziehen.
Tom Grau